Testen, Testen, Testen

05.11.2020
Vanya Nicole Klauß

Das Wichtigste ist ein gut durchdachtes Konzept

Seit die neue "Test-Verordnung" verabschiedet wurde, werden wir in den Einrichtungen, die wir betreuen und beraten, häufig nach der Umsetzung gefragt oder aber die Leitungskräfte sind einigermaßen genervt von der Unvereinbarkeit der politischen Entscheidungen und der Umsetzung im Arbeits- und Pflegealltag und berichten uns davon.

Ich wollte dazu erst gar nichts sagen, nachdem ich aber gestern auch von Hygienebeauftragten angerufen wurde, die ich vor Jahren mal ausgebildet hatte, habe ich mich umentschieden.


Zur Umsetzung - prüfen Sie zuerst, die Regelungen ihres Bundeslandes. In NRW zum Beispiel ist es verpflichtend die Mitarbeiter wöchentlich zu testen, in anderen Bundesländern ist es keine Pflicht, sondern ein Angebot. Die Landesregelungen müssen bei der Entscheidung, wer, wie und wie oft getestet wird, natürlich berücksichtigt werden.

Bevor Sie Testkonzepte schreiben, einreichen und Tests bestellen, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt - per Telefon (was nicht immer ganz leicht ist) oder auch per Mail und besprechen Sie es mit Ihrem Ansprechpartner dort.

In einigen Fällen ist es vorgekommen, dass sich das Gesundheitsamt  für die Bewilligung der Anzahl der Tests oder das eingereichte Test-Konzept nicht als zuständig ansah.

In der Testverordnung des Bundes steht, dass das Test-Konzept den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in der Regel dem zuständigen Gesundheitsamt, übermittelt werden soll. Für mich ist das eindeutig - für die Ämter nicht in jedem Fall.


Bei der Beschaffung der Tests ist zu beachten, dass nur Tests refinanziert werden, die nicht mehr als 7 € kosten und vom BfArM zugelassen sind.
Welche Tests das sind, können Sie auf der Website des BfArM herausfinden: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Außerdem sind Tests zum Teil nicht lieferbar oder die Lieferzeit beträgt 4-6 Wochen. Treffen Sie Absprachen mit Ihren Lieferanten.

Lassen Sie sich zuerst vom Gesundheitsamt beraten

Ein weiterer Punkt - das Konzept.

Die Verbände haben inzwischen Muster-Test-Konzepte an ihre Mitglieder versendet und auf der Website des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen gibt es als Arbeitshilfe ein Muster-Konzept (zu finden mit den Stichworten "Landesgesundheitsamt Niedersachsen Testkonzept").

Nehmen Sie sich eines dieser Konzepte als Grundlagen (das, was Ihnen am meisten zusagt) und bearbeiten Sie es.

Im Konzept muss geregelt sein, welchen Bedarf Sie an PoC-Antigen-Tests haben und wie Sie sie beschaffen. Sie müssen bei der Durchführung der Testungen über ausreichend Personalkapazitäten verfügen (ggf. ist zu überprüfen, ob das Personal über den Rettungsschirm refinanziert werden kann) und das Personal muss eingewiesen worden sein - dazu werden auch digitale Einweisungen (sie schauen sich ein Video Online dazu an) akzeptiert - denn die Hersteller machen es in der Regel nicht (obwohl ein Medizinprodukt ist). Nachfragen würde ich aber trotzdem.

Legen Sie fest, wen Sie wie oft testen wollen (Mitarbeiter, Besucher, Kunden/Bewohner/Gäste), halten Sie ausreichend Schutzausrüstung vor und richten Sie die Räumlichkeiten ein. Auch die Hygienemaßnahmen sind zu beschreiben, die während, vor und nach den Tests durchgeführt werden.
Zu berücksichtigen ist auch, wie mit Testdurchführungen bei gesetzlich betreuten Pflegebedürftigen umzugehen ist und wie Sie die zu testenden Personen informieren.
Natürlich ist das gesamte Verfahren nachvollziehbar zu dokumentieren.
Positive Befunde müssen dem Gesundheitsamt gemeldet und durch einen PCR bestätigt oder entkräftet werden. Die positiv geteste Person ist bis zum Ergebnis des PCR Tests zu isolieren (Quarantäne).

Über die Entsorgung der Tests sollten Sie sich ebenfalls mit Ihrem Gesundheitsamt abstimmen und entscheiden, ob es sich um infektionsverdächtigen Müll oder Infektionsmüll handelt. Das macht in der Entsorgung und im Umgang einen Unterschied. Im Test-Konzept ist dieser Punkt zu beschreiben.

Über die konkreten Umsetzungsschritte hinaus sollten Sie sich als Leitungskräfte nicht nur überlegen, wie Sie das Ganze umsetzen und finanzieren, sondern vor allem, wie Sie mit den Ergebnissen der Tests umgehen.

Die Ergebnisse haben weitreichende Konsequenzen auf Ihre Organisation und Ihre Möglichkeiten, Ihre Kunden weiter zu versorgen und das Unternehmen zu führen.

Prüfen Sie also, ob Sie zum einen die notwendigen Ressourcen (Personal und Material) haben, um die Tests durchzuführen, und überlegen Sie sich genau, wie Sie mit den Konsequenzen umgehen bei positivem Testergebnis.

Denn ob eine positv getestete Person Symptome hat und andere dadurch anstecken kann oder ob sie keine Symptome hat, also gar nicht krank ist, ist dann egal. Das gilt für Ihre Kunden und Bewohner genauso wie für Ihre Mitarbeiter.
Bewohner müssen isoliert werden, Kontaktpersonen werden nachverfolgt, Personal wird in Quarantäne geschickt, die Öffentlichkeit reagiert... darauf müssen Sie vorbereitet sein und das personell und materiell kompensieren können - was im Übrigen deutlich mehr kostet als 7€, die die Kassen erstatten.

Pflege-Besser GbR

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