Das Epi-Lage-Fortgeltungsgesetz

11.02.2021
Vanya Nicole Klauß

Pflegerettungsschirm verlängert? Qualitätsprüfungen ab März 2021? Begutachtung weiterhin digital?

Lockdown-Verlängerung – kein Ende in Sicht. Also macht es Sinn, dass auch der sogenannte „Pflegerettungsschirm“ verlängert wird, voraussichtlich bis zum 30.06.2021 – ABER: mit Einschränkungen.


Bisher wurden auch Mindereinnahmen aufgrund von Leerständen in den stationären Pflegeeinrichtungen über den Rettungsschirm kompensiert. Das soll ab dem 01.04.2021 geändert werden – nur noch behördlich angeordnete Leerstände sollen dann ausgeglichen werden (Vergleichsmonat ist nach wie vor der Januar 2020).

Der Wortlaut im Gesetz „Absatz 2 findet entsprechende Anwendung bei Mindereinnahmen, die den zugelassenen Pflegeeinrichtungen infolge der Umsetzung behördlicher Auflagen sowie von landesrechtlichen Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie unmittelbar entstehen. Diese Voraussetzung ist von der Pflegekasse vor der Auszahlung zu überprüfen.“


Einige unserer Kunden dürften damit Schwierigkeiten haben, vor allem jene, in denen es viele Doppelzimmer gibt, zumindest dann, wenn die Vorgaben des RKI und den Behörden eingehalten werden sollen. Z. B. ist nach Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Bewohners eine mindestens 10-tägige Quarantäne einzuhalten. Habe ich als Einrichtung einige Doppelzimmer, so muss ich, um diese Anforderung umzusetzen, für diese Quarantäne-Zeit Zimmer unbelegt lassen oder andere Bereiche der Einrichtung in Quarantänebereiche umfunktionieren. Werden die Mindereinnahmen nun aber nicht mehr über den Rettungsschirm abgedeckt, kann eine kleine Einrichtung das nicht lange kompensieren.  

Die Verbände sind natürlich nicht einverstanden und lehnen die Neuregelung ab: „Sie ist unnötig, bürokratisch und setzt die vollkommen falschen Signale.“

Auch auf das Thema Qualitätsprüfungen wird im Epi-Lage-Fortgeltungsgesetzes eingegangen. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wird vereinbart, „dass jede zugelassene Pflegeeinrichtung möglichst einmal zu prüfen ist, wenn die pandemische Lage es zulässt“. Ein Hygienekonzept unter „Pandemiebedingungen“ muss dabei eingehalten werden und die Pflegekassen müssen dem BMG bis zum 30.09.2021 berichten, wie es so läuft, mit der Durchführung von Qualitätsprüfungen unter diesen Bedingungen.


Es ist anzunehmen, dass die ausgesetzten Qualitätsprüfungen wahrscheinlich ab dem 01.03.2021 wieder aufgenommen werden. Ich würde daher empfehlen, noch mal in die QPR zu schauen und ggf. ein paar Unterlagen in Ordnung zu bringen.

Weitere Punkte der Gesetzesvorlage:

  • Die Fristen für der Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen an die DAS soll um 12 Monate verschoben werden.
  • Begutachtungen und Beratungsbesuche werden wahrscheinlich weiterhin digital, also telefonisch stattfinden – das erscheint den Verfassern des Entwurfs des Epi-Lage-Fortgeltungsgesetzes „alternativlos“.
  • Die Kosten, die im Rahmen der Testverordnung entstehen, sollen im Umfang von drei Milliarden Euro vom Bund übernommen werden.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Freitag, 12. Februar 2021, mit dem Entwurf des Gesetzes – es bleibt abzuwarten, wie es ausgeht.

Pflege-Besser GbR

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