Expertenstandard Schmerzmanagement

20.10.2020
Vanya Nicole Klauß

Seit Juni 2020 gibt es die aktualisierte Fassung des Expertenstandards „Schmerzmanagement in der Pflege“.

Dabei wurden zwei Expertenstandards – nämlich der zu chronischen und der zu akuten Schmerzen – zu einem Standard zusammengefasst.

Ich halte das für einen sehr guten Schritt.


Die Umsetzung kann ich leider noch nicht abschließend beurteilen, da mir der Standard noch nicht vorliegt.

Ich habe ihn zwar bestellt (schon im Juli 2020), aber geliefert wurde er noch nicht.


Allerdings gibt es die Konsultationsfassung und daraus lassen sich ein paar wichtige Punkte ableiten:


  • Viele Dinge bleiben wie bisher!
  • Im aktualisierten Expertenstandard sind die Standardkriterien deutlich klarer und prozessorientierter kommentiert und beschrieben. Die praktische Vorgehensweise beim Umgang mit Schmerzen wird aus meiner Sicht gut dargestellt.
  • Es wird zwischen chronischen und akuten Schmerzen unterschieden und zwischen einer stabilen und instabilen Schmerzsituation – bei akuten Schmerzen ist grundsätzlich von einer instabilen Situation auszugehen, bis die Schmerzen ausreichend gelindert wurden.
  • Der Punkt „Pflegerischer Schmerzexperte“ wird genauer definiert und zwar beschäftigt die Einrichtung entweder selbst einen pflegerischen Schmerzexperten, der durch die Pflegefachkräfte bei Bedarf hinzugezogen werden kann, oder sie sorgt dafür, dass auf einen pflegerischen Schmerzexperten von außen zugegriffen werden kann, etwa im Rahmen von Kooperationsverträgen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Pflegefachkräfte bei komplexen Versorgungssituationen zum Assessment den pflegerischen Schmerzexperten hinzuziehen müssen. Von einer komplexen Versorgungssituation ist dann auszugehen, wenn die Schmerzursachen behandlungsresistent oder nicht heilbar sind (z. B. tumorbedingte Schmerzen), in palliativer Versorgung sowie bei Menschen mit Polytrauma, bei Risiken für eine Chronifizierung oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen, die mit chronischen Schmerzen einhergehen (z. B. Multiple Sklerose).
  • Es gibt einen Punkt „Versorgungsbrüche vermeiden“, der die Kommunikation verschiedener pflegerischer und/oder medizinischer Einrichtungen erfordert. Beim Übergang von einer Einrichtung zur anderen, z. B. von der stationären Altenhilfe oder der ambulanten Pflege in ein Krankenhaus, sind Versorgungsbrüche zu vermeiden, indem z. B. Beobachtungs- oder Fremdeinschätzungsergebnisse inklusive der beobachteten Verhaltensmerkmale mit dem Entlassungsbrief oder Pflegeüberleitungsbogen weitergeleitet werden.
  • Es wird differenziert angegeben, welche Inhalte in der einrichtungsspezifischen interprofessionellen Verfahrensregelung berücksichtigt werden müssen.
  • Grundsätzlich wird wert auf die Stärkung des Selbstmanagement des Menschen mit Schmerzen gelegt, besonders wenn jemand mit chronischen Schmerzen jahrelang zurechtkommen muss. Es wird aber auch differenziert, dass das nicht in allen Situationen angemessen ist. Die Aktivierung des Menschen mit Schmerzen ist ein grundlegendes Ziel, welches im Behandlungsplan Berücksichtigung finden soll. Es kann aber z. B. in palliativen Situationen eher sinnvoll sein, mehr Ruhe und Entlastung zu planen und Abstand vom Prinzip der aktivierenden Pflege zu nehmen.
  • Die Ressourcen zu Information, Schulung und Beratung werden näher definiert, z. B. auch, welche Inhalte in Flyern enthalten sein sollten und dass Schulungsmaßnahmen in geeigneter Weise zu dokumentieren seien. Auch Beratungsinhalte werden definiert.
  • In den Standardkriterien zur Durchführung und Evaluation des Schmerzmanagement werden konkrete Schritte und Fragen aufgeführt, die die Umsetzung strukturieren.
  • Auf die Verlaufskontrolle wird wert gelegt.

Neuer Expertenstandard "Schmerzmanagement"

Im Überblick wird der Ablauf des Pflegerischen Schmerzmanagements so dargestellt:


Was ist nun zu tun?

In den Einrichtungen ist in jedem Fall eine Anpassung der Verfahrensanweisungen und eine Fortbildung für die Mitarbeiter notwendig.
Ggf. sind Dokumentationssysteme anzupassen.


Pflege-Besser GbR

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