Mehr Urlaub für Pflegekräfte

26.11.2020
Vanya Nicole Klauß

Im Corona-Chaos ging diese Nachricht etwas unter:
Der gesetzliche Mindesturlaub wurde ausgehend von der Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 um 5 Tage und für die Jahre 2021 und 2022 um jeweils 6 Tage erhöht.


Grundlage ist die vierte Pflegearbeitsbedingungsverordnung. Neben dem höheren Urlaubsanspruch wurden in dieser Verordnung auch die Mindestlöhne angehoben.


Der Mehrurlaubsanspruch entsteht nicht, wenn dem Arbeitnehmer bereits nach anderen Regelungen (wie Tarifverträgen) bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Wenn z. B. ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit sich auf 5 Tage verteilt, neben dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bereits Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub von 2 Tagen hat, erhält er in diesem Fall Mehrurlaub nach der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung von drei Tagen für das Jahr 2020 und jeweils 4 Tage für die Jahre 2021 und 2022.

Hat ein Arbeitnehmer bereits mehr als 25 Urlaubstage jährlich, so hat er nach dieser Verordnung keinen weiteren Anspruch auf Mehrurlaub.


Die Verordnung gilt bis zum 30.04.2022.

Pflege-Besser GbR

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