Qualitätsprüfrichtlinie für die Tagespflege

27.11.2020
Vanya Nicole Klauß

Das erste Mal...

Seit ich Pflegeeinrichtungen berate gab es das noch nie – eine eigene Qualitätsprüfrichtlinie für Tagespflegeeinrichtungen!

Die Richtlinie wurde im August diesen Jahres erstellt und am 2. November 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Auch die Maßstäbe und Grundsätze der Qualität und die Qualitätssicherung wurden im Februar 2020 für die Tagespflege aktualisiert.


Die QPR bilden für alle Versorgungsformen verbindliche Grundlagen für die Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tagespflege nach einheitlichen Kriterien.

Bisher wurden Tagespflegeeinrichtungen nach den gleichen Richtlinien geprüft wie stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen, was oft zu Unklarheiten und Missverständnissen führte. Viele Dinge sind in der Tagespflege einfach anders als in einem Seniorenzentrum – so sind verschiedene Kriterien wie die Frage nach einem Sterbekonzept oder der nächtlichen Versorgungsrunde oder der grundpflegerischen Versorgung entweder gar nicht zutreffend oder sie sind ganz anders gelagert als in stationären Pflegeeinrichtungen.

Daher ist es aus meiner Sicht zu begrüßen, dass nun die Kriterien zur Messung der Qualität in Tagespflegeeinrichtungen auf die Versorgungsform abgestimmt wurden.


Der Ablauf der Prüfung bleibt grundsätzlich gleich. Sechs Tagespflegegäste werden zufällig ausgewählt und in die Prüfung einbezogen.

Die von den Prüfern zu beurteilenden Kriterien sind in sechs Qualitätsbereiche unterteilt und jeder der Bereiche umfasst mehrere Qualitätsaspekte.

In der QPR gibt es dazu Prüfbögen, auf denen alle Kriterien und Qualitätsaspekte erläutert werden.


Die Bewertungssystematik wird sich für Tagespflegeeinrichtungen ändern. Statt (Schul-) Noten von 1 bis 5 werden die Qualitätsaspekte nach Auffälligkeiten und Defiziten bewertet.

A) keine Auffälligkeiten
B) Auffälligkeiten, ohne zu erwartende Risiken oder negative Folgen
C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person
D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung wurde noch nicht veröffentlicht. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Darstellung dieser Bewertung für die Öffentlichkeit ähnlich sein wird wie für stationäre Pflegeeinrichtungen, nämlich so:

keine oder geringe Qualitätsdefizite
moderate Qualitätsdefizite
erhebliche Qualitätsdefizite
schwerwiegende Qualitätsdefizite

Voraussichtlich tritt die neue QPR ab April 2021 in Kraft.

Wir bieten zu diesem Themenbereich Seminare an – bei Interesse sprechen Sie uns gern an.


Pflege-Besser GbR

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