Umsetzung der Test-Strategie

18.12.2020
Vanya Nicole Klauß

Eine Anleitung

In den letzten Tagen ist unser Beratungsauftrag davon bestimmt, Fragen bezüglich der Umsetzung einer „sinnvollen“ Teststrategie zu beantworten. Das Hauptproblem ist für viele, wie organisiere ich das, wer soll das machen und wie funktioniert das überhaupt.


Um die Teststrategie in der Einrichtung umsetzen zu können, braucht jede Einrichtung ein Testkonzept. Dazu gibt es Vorlagen von den Verbänden, teilweise auch von den Behörden. Manche Vorlagen sind besser, manche schlechter, aber man kann damit arbeiten.

Im Konzept müssen der Bedarf und die Beschaffung der Tests und die Testdurchführung beschrieben sein.

Zur Testdurchführung gehören folgende Schritte:

  • Verantwortung und fachliche Qualifikation
  • Bewertung der Ergebnisse
  • Testplanung und Testfrequenz
  • Räumlichkeiten bzw. Routenplanung
  • Infektionsschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Abfallentsorgung
  • Finanzierung

Dieses Konzept muss bei der zuständigen Behörde, zusammen mit einem Antrag bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden. Am Besten auf die Website der Landesbehörde gehen und dort nach der zuständigen Stelle suchen – das ist leider in jedem Bundesland anders.

Der Antrag ist deshalb wichtig, damit die Kostenerstattung sichergestellt ist. Es ist sinnvoll die maximal mögliche Anzahl der Tests zu beantragen, damit man auch die Höchstzahl an Tests erstattet bekommt, falls man sie benötigt und durchführt.

Die Anzahl im Monat berechnet sich anhand der Bewohnerzahl oder Kundenzahl (ambulant): Bewohnerzahl x 30 bzw. Kundenzahl x 15.

Man erhält relativ schnell eine Antwort mit der "Genehmigung" und hat damit Sicherheit bezüglich der Kostenerstattung.


Es werden von den Krankenkassen 7 € Materialkosten und 9 € Personalkosten für die Durchführung pro Test erstattet, sofern eine Genehmigung der Landesbehörde vorliegt. Einkaufen sollte man bei Herstellern, die den Test für maximal 7 € verkaufen und die vom BfArm geprüft wurden:

Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

Manche Landesregierungen haben auch Kooperationspartner, bei denen man Tests bestellen kann.

Die Infos zur Kostenerstattung und zum Antragsverfahren finden Sie hier:
GKV: Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

In der Praxis gilt – diejenigen, die die Tests durchführen, müssen eingewiesen worden sein.
Das können Ärzte oder Hersteller machen oder man liest die Gebrauchsanweisung des Tests (sollte man in jedem Fall tun) und schaut ein Lernvideo, wie zum Beispiel dieses hier vom MDK Westfalen-Lippe:
MDK: Korrekt testen - so geht es

Jeder durchgeführte Test ist zu dokumentieren sowie die Zustimmung der Bewohner/Kunden und ggf. Bevollmächtigten VOR Durchführung des Tests. Grundsätzlich können Personen die Tests auch ablehnen – auch das sollte dokumentiert werden.

Beim Personal ist das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In manchen Regelungen wird dem Personal verordnet, dass es eine wöchentliche Testung dulden müsse (z. B. in Hessen), in anderen Bundesländern muss die Zustimmung der Mitarbeiters eingeholt werden (z. B. in Niedersachsen) und man kümmert sich später um „die Verweigerer“.

Wichtig im Testkonzept sind Planung und Testfrequenz.

Berücksichtigen Sie unbedingt, welcher Aufwand für Sie zur Umsetzung notwendig wäre und welche Ressourcen zur Verfügung stehen oder organisiert werden müssen (und die unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer).

Ich würde daher empfehlen, folgenden Satz in Ihrem Konzept unterzubringen:

Grundsätzlich ist stets abzuwägen, ob ausreichend Personal zur Durchführung der Tests zur Verfügung steht. Dabei steht die Versorgung der Bewohner/Kunden und die Einhaltung des Qualitätsmanagement an erster Stelle und hat Vorrang vor der Durchführung von Tests.
Die Einrichtungsleitung wägt daher Arbeitsbelastung, Bewohner-/Kundenversorgung, Qualitätssicherung und Infektionsgeschehen ab und entscheidet sich ggf. auch gegen die Durchführung von Tests oder für eine minimale, dem Gefährdungspotenzial angemessene Durchführung von Tests.

Zu diesem und anderen Themen beraten wir Sie gern.

Ein Beispiel:
In fast allen Bundesländern in es nun verpflichtend, mindestens wöchentlich das gesamte Personal zu testen.
Sagen wir, Sie hätten 60 Mitarbeiter – die kommen ja recht schnell zusammen – und jeder Test braucht etwa 20 Minuten Arbeitszeit (Schutzkleidung anlegen, Test vorbereiten, Test durchführen, auswerten, dokumentieren und ggf. weiterführende Maßnahmen einleiten), dann brauchen Sie für 60 Mitarbeiter 1200 Minuten, das sind umgerechnet 20 Stunden – jede Woche. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einer halben Stelle. Bewohner, Kunden oder Besucher haben Sie dann noch nicht getestet.

Außerdem sind der Mehrverbrauch von Schutzmaterialien beim Beschaffungsprozess zu berücksichtigen sowie der administrative und logistische Aufwand (Schreiben des Konzepts, Antragstellung, Bestellung, Lagerhaltung, Kostenerstattung, Einweisung, Dokumentation).


Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung entsprechender Formulare brauchen,
sprechen Sie uns gern an.

Pflege-Besser GbR

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