Überraschung bei der Datenübertragung an die DAS

18.12.2020
Vanya Nicole Klauß

Heute war ich bei einer Kundin, um gemeinsam deren erste Datenübertragung an die DAS durchzuführen.

Heute ist der 18.12.2020 – ich war also der Meinung, dass wir das ohne Weiteres tun könnten, da eine Datenübermittlung in der Test-Phase wie überall zu lesen war bis zum 31.12.2020 stattfinden könne.


Um die Übertragung zu starten, mussten wir den Webservice aktivieren.

Dazu gingen wir über den Browser auf die Website der DAS und loggten uns als Administrator ein. Nach der Aktivierung loggten wir uns als Vertretungsberechtigte Person ein.

Dort war dann im Fenster „Erhebung ohne Veröffentlichung“ rot markiert zu lesen: „Funktion nur möglich zwischen 01.10.2018 und 17.12.2020.“


„Oha“, dachte ich. Damit hatte ich nicht gerechnet und auch nicht daran gedacht, dass möglicherweise ein imaginärer Stichtag aktiviert werden müsse.

Bis gestern hätten wir nämlich tatsächlich die „Erhebung ohne Veröffentlichung“ aktivieren müssen, um die Übertragung innerhalb der nächsten 14 Tage durchführen zu können.


Also rief ich bei der DAS an – und die Dame bestätigte mir was ich ahnte und sagte, eine Übertragung sei definitiv nicht mehr möglich.

Auf meine Frage, ob Sie an diesem Freitagvormittag bereits mehrere Anrufe erhalten hätte, antwortete sie: „Ja, die ganze Zeit!“.

Kurz danach rief mich eine weitere Kundin an – die Übertragung „geht nicht“. Das gleiche Problem.


Was ist nun zu tun? Gut ist es, Kontakt mit dem Verband aufzunehmen (bpa, VDAB, Diakonisches Werk …) und die Lage zu schildern.

Was die Konsequenzen für die Einrichtungen sein werden, die die Übertragung nun nicht fristgerecht eingereicht haben, bleibt abzuwarten.

Pflege-Besser GbR

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