Keine Ergebniserfassung im ersten Quartal 2021

12.01.2021
Vanya Nicole Klauß

Gestern am 11.01.2021 kam die erleichternde Nachricht vom Bundesministerium für Gesundheit:
Im ersten Quartal – also bis zum 31.03.2021 – ist man von der Pflicht befreit, Qualitätsdaten zu übermitteln, da die Arbeitsbelastung aufgrund der Pandemie so hoch ist, dass dafür keine Ressourcen zur Verfügung stehen.


„Es bedarf zuvorderst des Erhalts der Einsatzfähigkeit des Personals“ – so steht es im offiziellen Referentenentwurf der Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PfleDatEAV), gültig seit dem 01.01.2021.


Was heißt das für Sie als stationäre Pflegeeinrichtung?

Sollte ihr Stichtag im ersten Quartal liegen, müssen Sie erst wieder im 2. Halbjahr Ihre Daten übertragen. Das verschafft ein bisschen Luft – man sollte aber dennoch die Dokumentation in der Spur halten, sonst fangen Sie im zweiten Halbjahr wieder von vorn an.


Eine andere Pause gibt es außerdem – auch die regelhaften Qualitätsprüfungen und Begutachtungsbesuche werden frühestens wieder ab März stattfinden, Anlassprüfungen ausgenommen.

Pflege-Besser GbR

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