Fristen für Indikatoren-Erhebungen geändert

29.03.2021
Vanya Nicole Klauß

Die nächste pflichtmäßige Indikatoren-Erhebung ist für Seniorenzentren erst 2022 wieder dran - wenn die Daten bis heute bereits mindestens einmal übertragen wurden.

Grund dafür ist das Epilage-Fortgeltungsgesetz.


Darin wird §114b des SGB XI wie folgt geändert: 

„Die zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2021 einmal und ab dem 1. Januar 2022 halbjährlich zu einem bestimmten Stichtag indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich zu erheben und an die Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b zu übermitteln.“


Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1.4. in Kraft – am 26.03.2021 ging es durch den Bundesrat.


Für Pflegeeinrichtungen, die bislang keine Daten übermittelt haben, gilt, dass sie es bis zum Jahresende tun müssen. Pflegeeinrichtungen, die bereits eine oder mehrere Testerhebungen durchgeführt haben, müssen erst 2022 zu ihrem regulären Stichtag wieder aktiv werden.

Ob weiterhin auf freiwilliger Basis Datenübermittlungen durchgeführt werden können, entscheidet sich nach dem 1.4.2021.

Pflege-Besser GbR

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