MDK Prüfungen finden wieder statt

09.05.2021
Vanya Nicole Klauß

Erfahrungsbericht

In den vergangenen 4 Wochen berichteten uns einige unserer Kunden von wieder stattfindenden MDK Prüfungen und diese Woche war ich bei einer Prüfung einer stationären Einrichtung in Hessen live dabei.


Die Prüfung verlief insgesamt sehr ruhig, angenehm und ohne Schwierigkeiten. Die Einrichtung war gut vorbereitet, zu Beginn gab es etwas Verwirrung darüber, welche Bewohnerliste benötigt wird und wie sie auszudrucken sei – allerdings muss ich sagen, dass das eigentlich schon immer so war, neue oder alte QPR – ganz egal. Ich glaube, das liegt einfach an der anfänglichen Aufgeregtheit.


Wie lief die Prüfung ab?

Die Prüfung fand montags und dienstags statt und wurde freitags per Mail angekündigt. Die Mail las die Einrichtungsleitung jedoch erst am Sonntag. Für Montag und Dienstag war zufällig eine Fortbildung mit mir geplant – zum Thema „Fachgespräch bei der MDK Prüfung“ 😊. Das war sehr praktisch, denn so musste in der Diensteinteilung kaum etwas verändert werden und der Ablauf auf den Wohnbereichen wurde nicht gestört. Die Fachkräfte, die bei der Prüfung dabei sein sollten, waren ja für die Fortbildung eingeplant.

Der Selbstauskunftsbogen, den die Einrichtung ausfüllen musste, wurde in der Mail mitgeschickt und am zweiten Tag der Prüfung besprochen. Man kann diesen Bogen auch herunterladen, wenn man sich darauf vorbereiten will (für Ihr Bundesland suchen).

Die Prüfung begann um 9.00 Uhr. Drei Prüferinnen führten die Prüfung durch. Nach einer Vorstellungsrunde wurde die Stichprobe festgelegt. Insgesamt wurden 9 Personen in die Prüfung einbezogen. Für 6 Personen lagen den Prüferinnen personenbezogene Pseudonyme – also Zahlencodes – von der DAS vor (die Einrichtung hatte im November Daten übermittelt), 3 weitere Personen wurden vor Ort ausgewählt.

Die Ziehung der Pseudonyme durch die DAS aus den übermittelten Daten umfasste:

  • 2 Personen, die im Bereich Mobilität und kognitive/kommunikative Fähigkeiten erheblich beeinträchtig sind (Subgruppe A – wie alles)
  • 2 Personen, die nur im Bereich Mobilität erhebliche Beeinträchtigungen haben /Subgruppe B – wie Bewegung)
  • 2 Personen, die nur im Bereich kognitive/kommunikative Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind (Subgruppe C – wie (k)ognitiv)

Nachdem die Zahlencodes echten Menschen zugeordnet waren, wurde das Einverständnis der betroffenen Personen bzw. deren Bevollmächtigte eingeholt, was schriftlich durch die Prüferinnen dokumentiert wurde. Zwei Bewohner wurden nicht erreicht, ein Bewohner stimmte nicht zu – dafür gab es Ersatzcodes, die genutzt wurden.

Die 3 weiteren Personen wurden vor Ort durch eine Zufallszahl bestimmt (auch die "zufällige Zahl" war bereits vorher festgelegt worden). Sie wurden aus einer Liste der Bewohner ausgezählt, die nicht in die Ergebniserfassung der Einrichtung einbezogen waren, die also ausgeschlossen waren oder die erst nach dem Erhebungszeitraum neu aufgenommen wurden. Es ist daher für eine Einrichtung vorhersehbar aus welchem Personenkreis die weiteren drei Personen ermittelt werden und für sie trifft in der Regel zu, dass sie im letzten halben Jahr eingezogen sind.

Auch hier wurde das Einverständnis persönlich oder telefonisch eingeholt und dokumentiert.


Die Prüferinnen teilten sich auf und prüften 5 Bewohner am ersten Tag (Qualitätsbereiche 1 bis 4), am zweiten Tag fand die Prüfung der übrigen 4 Bewohner in den Qualitätsbereichen 1-4 statt, außerdem die einrichtungsinterne Organisation und das Qualitätsmanagement (Qualitätsbereich 6). Bei der bewohnerbezogenen Prüfung fand auch eine Plausibilitätskontrolle statt.

Bei der Prüfung des Qualitätsbereich 6 wurden formale Punkte ermittelt, wie die Qualifikation und Meldung der PDL und der stellvertretenden PDL, die Vollständigkeit des Selbstauskunftsbogens, die Stimmigkeit des Dienstplans (Einsicht in die Dienstpläne der letzten 3 Monate). Bei der Frage nach den konzeptionellen Regelungen zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen wurde im Text des Sterbekonzeptes nachgeschaut, ob die Prüffragen beantwortet werden. Es ist daher hilfreich, im Sterbekonzept folgende Sätze zu hinterlegen:

  • „Unsere Einrichtung arbeitet mit folgenden externen Einrichtungen zusammen: …. (namentlich benennen). Innerhalb der Einrichtung sind folgende Personen Ansprechpartner bei gesundheitlichen Krisen und dem Sterbeprozess: … (wenn möglich namentlich benennen oder Funktionen benennen und erklären, warum im Konzept keine Namen genannt werden.)
  • „Die Wünsche der Bewohner und der Angehörigen im Fall einer gesundheitlichen Krise und des Versterbens werden schriftlich …. (Ort genau angeben – z. B. in den Stammdaten der Pflegedokumentation) erfasst“.
  • „Das Vorliegen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ist unseren Mitarbeitern bekannt. Sie sind … (Ort angeben) hinterlegt und jederzeit verfügbar.“
  • „Im Sterbefall werden die Angehörigen entsprechend der in der Pflegedokumentation (Ort angeben) hinterlegten Wünsche direkt informiert.“

Wichtig für die Bewertung ist an dieser Stelle nicht, ob Sie etwas tun und umsetzen, sondern ob Sie es konzeptionell geregelt haben, d.h. es muss in Ihrem Konzept stehen und Sie müssen es vorzeigen können.

„Qualitätsentwicklung in der Pflege“

Der Qualitätsaspekt zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten wird im Gespräch ermittelt und bewertet. Entscheidend ist, wie die Einrichtung mit Defiziten umgeht, welche qualitätssichernden Maßnahmen implementiert wurden und wie sie geregelt sind. Dieser Punkt entwickelt sich im Gespräch. Es kommt z. B. darauf an, welche Qualitätsdefizite im Lauf der Prüfung oder welche Defizite in der letzten Prüfung festgestellt wurden, welche schlechten Versorgungsergebnisse bei den Qualitätsindikatoren vorlagen und was die Einrichtung getan hat, um diese zu verbessern usw.

Ich legte den letzten Bericht der Heimaufsicht mit einem Protokoll der anschließend geführten Besprechung und einen Maßnahmenplan vor, der abgearbeitet wurde. Ich zeigte die Besprechungsmatrix der Einrichtung und verschiedene Fortbildungs- und Unterweisungsnachweise (Lesefortbildung aufgrund der Pandemie), erzählte über die Qualitätszirkelarbeit und zeigte ein paar der erarbeiteten Formulare als Folge der letzten MDK Prüfung. Insgesamt dauerte dieser Teil etwa 20 Minuten.

In dieser Zeit prüfte eine Prüferin die Dienstpläne der letzten drei Monate mit der PDL. Dort kam es darauf an, dass immer eine Fachkraft im Dienst war und die Besetzung einigermaßen gleichmäßig war. 

Und das war es schon – nachdem sich das MDK Team beraten hatte und das Abschlussgespräch stattgefunden hatte, in dem die C- und D-Bewertungen besprochen wurden, war die Prüfung am Dienstag um 13.00 Uhr zu Ende.

Noch ein Hinweis zur Ergebniserfassung – es gibt eine Frage zum Thema Schmerz. Es geht in dieser Frage um die Feststellung, ob überhaupt eine Schmerzproblematik besteht. Diese Frage wird dann mit „Ja“ beantwortet, wenn eine Schmerzproblematik auftritt und/oder der Bewohner regelmäßig Schmerzmedikamente einnimmt. Selbst wenn die Schmerzen mit den Medikamenten ausreichend gelindert sind und Sie von einer stabilen Schmerzsituation ausgehen können, muss die Frage nach Schmerzen mit „Ja“ beantwortet werden. Erst in der nächsten Frage wird beantwortet, ob der Bewohner durch die schmerzlindernden Medikamente schmerzfrei ist.

Oft wird bereits bei der ersten Frage mit „Nein“ geantwortet, obwohl die betroffene Personen regelmäßig Schmerzmedikamente einnehmen. Das ist ein Fehler, der in der Plausibilitätsprüfung als Abweichung gewertet wird.

Pflege-Besser GbR

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