Verlängerung Pflegerettungsschirm und neue Testverordnung

05.07.2021
Vanya Nicole Klauß

Erst die gute Nachricht - der Pflegerettungsschirm wurde um weitere 3 Monate verlängert (siehe auch hier: https://www.aok.de/gp/news-pflege/newsdetail/pflege-rettungsschirm-verlaengert).


Außerdem wurde die Corona-Testverordnung geändert.

Seit dem 1.7.2021 sind nur noch 3,50 der Materialkosten (§11) erstattungsfähig. Für die Durchführung der Tests gibt es 8 € pro Test (§12 Abs. 1).


Auch bei der Dokumentation gibt es Änderungen:

Die Durchführung muss nun per Unterschrift (nicht wie bisher HZ) bestätigt werden.

Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Anschrift der getesteten Person sind zu dokumentieren.

Datum, Uhrzeit, Grund der Testung, das Testergebnis und der Mitteilungsweg an die getestete Person ebenso.


In der Testverordnung findet sich das unter §7 Abs. 5 Punkt 5. Eine Anpassung der Formulare zum Nachweis der Testung ist im Rahmen des QM erforderlich.

Pflege-Besser GbR

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