Expertenstandards Aktuell

11.07.2021
Vanya Nicole Klauß

Schon länger habe ich nichts mehr zum Thema Expertenstandards geschrieben – das werde ich jetzt nachholen!


Was sind überhaupt Expertenstandards? Ein Expertenstandard ist ein Regelwerk für die Durchführung der Pflege in Pflegeeinrichtungen. Zur Verbesserung der Qualität der Pflege werden von „Pflegeexperten“ regelmäßig die sogenannten Expertenstandards in der Pflege entwickelt und veröffentlicht.


Jeder Expertenstandard bezieht sich auf einen bestimmten Bereich in der Pflege, zum Beispiel Dekubitusprophylaxe oder Schmerzmanagement. Er enthält sogenannte Qualitätsinstrumente, das sind zum Beispiel Kriterien für die Risikoeinschätzung, Verfahrensbeschreibungen, Fragebögen oder Anleitungen und insbesondere Qualitätskriterien.

Die Expertenstandards werden im § 113 SGB XI verbindlich gefordert, d. h. sie müssen entwickelt, regelmäßig aktualisiert, in den Einrichtungen umgesetzt und durch die Prüfdienste überprüft werden.


Die Entwicklung der Expertenstandards wurde dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege DNQP übertragen. So gibt es Expertenstandards die neu entwickelt, die konsentiert – also genehmigt, die implementiert oder aktualisiert werden.

Auf unserer Website gibt es eine Übersicht – das Expertenstandard-Barometer. Dort kann man sich immer aktuell informieren, welcher Expertenstandard in welcher Phase der Bearbeitung steckt.

Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Pflege

Die letzte Neuentwicklung war der Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz 2018.
Meine Erfahrung ist, dass er noch längst nicht in allen Pflegeeinrichtungen erarbeitet und umgesetzt wird.

Was heißt „in der Pflegeeinrichtung erarbeitet“?

  • Der Expertenstandard muss sorgfältig gelesen werden.
  • Für die jeweilige Pflegeeinrichtung muss dann eine eigene Verfahrensregelung verfasst werden, die die Umsetzung des Expertenstandards in der Einrichtung beschreibt.
  • Ggf. sind zusätzliche Unterlagen anzufertigen, wie Formulare oder Informationsmaterial.
  • In einem Qualitätszirkel und/oder einer Schulung werden die Inhalte vermittelt und ggf. ergänzt.
  • Nach einer festgelegten Umsetzungsphase wird überprüft, ob und inwieweit die Verfahrensregelung umgesetzt wird, wo es gut läuft und wo es noch nicht so gut läuft.
  • Zur Überprüfung kann man gut die Audit-Checklisten verwenden, die dem Expertenstandard angefügt sind oder die Prüffragen der Qualitätsprüfrichtlinien des MDK.

Im Jahr 2021 wurde der Expertenstandard Schmerzmanagement aktualisiert und die beiden Expertenstandards akute und chronische Schmerzen zusammengefügt.

Bei der Aktualisierung wurden z. B. die Cut-Off-Punkte rausgenommen, die bestimmen, ab welchem Schmerzmaß eine Handlung erforderlich ist. Der Handlungsspielraum liegt nun im Ermessen der Pflegefachkraft, die selbstverständlich mit dem behandelnden Arzt einen Behandlungsplan ausgearbeitet hat.

Auch hier gilt es, die einrichtungsspezifischen Verfahrensregelungen zu überprüfen und anzupassen, im QZ oder einer Schulung Veränderungen zu besprechen und in der Einrichtung zu überprüfen, auf welchem Stand das Schmerzmanagement ist.

Häufig ist das Problem, eine stabile oder instabile Schmerzsituation genau zu definieren und zu entscheiden, wann weiterführende Schmerzerhebungen notwendig sind und wann nicht.

Außerdem gilt es, jede Schmerzproblematik, auch wenn sie kompensiert ist und Schmerzen ausreichend gelindert sind (stabile Schmerzsituation), anständig zu dokumentieren und zu beschreiben und entsprechend passende, sinnvolle Maßnahmen zu planen, die die pflegerische Handlungsweise im Umgang mit Schmerzen beschreibt.


Aktualisiert wurde der Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität 2020 und veröffentlicht im Januar 2021.
Er kann auf der Website des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden.
Bei der Aktualisierung wurden nur wenige Veränderungen und Ergänzungen in den Standardkriterien vorgenommen.

Neu entwickelt wurde der Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege.
Er wurde im Mai 2021 auf der Konsensus-Konferenz vorgestellt und befindet sich nun in der modellhaften Implementierung.

Zum Thema Pflege der Haut wurde gerade eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der zur Bewerbung als Experte aufgerufen wurde.
Dieser Expertenstandard befindet sich nun in der Entwicklungsphase.

Pflege-Besser GbR

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