...wird im Rahmen der Pflegeausbildung möglich
Das neue Pflegeberufegesetz regelt die Pflegeausbildung.
Seit Januar 2020 ist es möglich, eine „generalistische” Ausbildung zu machen und mit dem Berufsabschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau in verschiedenen Pflegeversorgungsformen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) tätig zu werden.
Zusätzlich dazu wird im §14 des PflBG geregelt, dass im Rahmen der Ausbildung sog. „erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten“ vermittelt werden können.
Die Inhalte dieser Kompetenzen werden in Modulen vermittelt:
Grundlagenmodul (Pflichtmodul)
G | Ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln |
Wahlmodule
W1 | Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage |
W2 | Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von chronischen Wunden betroffen sind |
W3 | Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen, die von einer Demenz betroffen sind |
W4 | Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von einem Hypertonus betroffen sind |
W5 | Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von Schmerzen betroffen sind |
W6 |
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von spezifischen Ernährungs- oder Ausscheidungsproblemen betroffen sind
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W7 |
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit einem Tracheostoma
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W8 |
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen, die von akuter oder chronischer Beeinträchtigung der Atmung betroffen sind
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Jeweils einschl. „Psychosoziale Versorgung“ und „Patientenmanagement, Casemanagement, Überleitungsmanagement“
Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend und der Abschluss erfordert eine zusätzliche Prüfung.
Die Fachkommission der Pflegeausbildung hat diese Module entwickelt.
Pflegeschulen und Hochschulen können nun den Erwerb der erweiterten Kompetenzen auf der Grundlage der standardisierten Module anbieten.
Sofern Ausbildungsträger die praktische Ausbildung der Module durchführen wollen, müssen sie sich entsprechend darauf vorbereiten.
Es ist zu prüfen, ob der Träger die Möglichkeiten der praktischen Ausbildung in den Modulen hat und die praktische Ausbildung sicherstellen kann.
Um die erforderlichen Kompetenzen sicher aufbauen zu können, sollen die Teilnehmenden während des Praxiseinsatzes in mehrere Pflege- und Therapieprozesse eingebunden sein.
Zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Erfahrungsmöglichkeiten empfiehlt die Fachkommission, dass die Teilnehmenden bei mindesten acht Menschen mit den entsprechenden Problemlagen unter Anleitung und Begleitung die erforderlichen Entscheidungen treffen und Interventionen durchführen sowie im Rahmen einer Lern- und Arbeitsaufgabe mindestens zwei komplexe Versorgungssituationen mit vollständigen Pflege- und Therapieprozessen vertiefend und ausführlich dokumentieren sollten.
Bei der Einsatzplanung muss sichergestellt werden, dass in diesem Einsatz ausschließlich die mit dem Modul angestrebten erweiterten heilkundlichen Kompetenzen im Fokus stehen und die Auszubildenden nicht einfach im normalen Betrieb eingesetzt werden.
Auch ist es notwendig sicherzustellen, dass geeignete Ärztinnen/Ärzte die Teilnehmenden in erweiterten heilkundlichen Pflege- und Therapieprozessen anleiten und die Bearbeitung von Arbeits- und Lernaufgaben im erforderlichen Umfang ermöglichen.
Idealerweise sind die Ansprechpartner der Schüler und Schülerinnen Pflegefachpersonen mit spezifischer Expertise zum Modulthema, z. B. mit einschlägiger Fachweiterbildung und/oder entsprechendem Hochschulabschluss.
Für den Ausbildungsträger bedeutet das ggf., dass Kooperation mit Ärzten und Fachleuten erforderlich sind (Wundmanager, gerontopsychiatrische Fachkräfte, Schmerzexperten). Ausbildungskonzept, betriebliche und individuelle Ausbildungspläne müssen erarbeitet und umgesetzt werden.