Erwerb erweiterter Kompetenzen für heilkundliche Tätigkeiten

17.07.2021
Vanya Nicole Klauß

...wird im Rahmen der Pflegeausbildung möglich

Das neue Pflegeberufegesetz regelt die Pflegeausbildung.

Seit Januar 2020 ist es möglich, eine „generalistische” Ausbildung zu machen und mit dem Berufsabschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau in verschiedenen Pflegeversorgungsformen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) tätig zu werden.

Zusätzlich dazu wird im §14 des PflBG geregelt, dass im Rahmen der Ausbildung sog. „erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten“ vermittelt werden können.


Die Inhalte dieser Kompetenzen werden in Modulen vermittelt:


Grundlagenmodul (Pflichtmodul)

G Ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln

Wahlmodule

W1 Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage
W2 Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von chronischen Wunden betroffen sind
W3 Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen, die von einer Demenz betroffen sind
W4 Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von einem Hypertonus betroffen sind
W5 Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von Schmerzen betroffen sind
W6

Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von spezifischen Ernährungs- oder Ausscheidungsproblemen betroffen sind

  • Ernährung / Ausscheidung
  • Legen und Überwachen eines transurethralen Blasenkatheters
  • Versorgung und Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters
  • Anlage und Versorgung Magensonde
  • Stomatherapie
W7

Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit einem Tracheostoma

  • Tracheostomamanagement
  • Wechsel von Trachealkanülen
W8

Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen, die von akuter oder chronischer Beeinträchtigung der Atmung betroffen sind

  • Atemtherapie

Jeweils einschl. „Psychosoziale Versorgung“ und „Patientenmanagement, Casemanagement, Überleitungsmanagement“


Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend und der Abschluss erfordert eine zusätzliche Prüfung.

Die Fachkommission der Pflegeausbildung hat diese Module entwickelt.


Pflegeschulen und Hochschulen können nun den Erwerb der erweiterten Kompetenzen auf der Grundlage der standardisierten Module anbieten.

Sofern Ausbildungsträger die praktische Ausbildung der Module durchführen wollen, müssen sie sich entsprechend darauf vorbereiten.

Es ist zu prüfen, ob der Träger die Möglichkeiten der praktischen Ausbildung in den Modulen hat und die praktische Ausbildung sicherstellen kann.

Um die erforderlichen Kompetenzen sicher aufbauen zu können, sollen die Teilnehmenden während des Praxiseinsatzes in mehrere Pflege- und Therapieprozesse eingebunden sein.

Zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Erfahrungsmöglichkeiten empfiehlt die Fachkommission, dass die Teilnehmenden bei mindesten acht Menschen mit den entsprechenden Problemlagen unter Anleitung und Begleitung die erforderlichen Entscheidungen treffen und Interventionen durchführen sowie im Rahmen einer Lern- und Arbeitsaufgabe mindestens zwei komplexe Versorgungssituationen mit vollständigen Pflege- und Therapieprozessen vertiefend und ausführlich dokumentieren sollten.


Bei der Einsatzplanung muss sichergestellt werden, dass in diesem Einsatz ausschließlich die mit dem Modul angestrebten erweiterten heilkundlichen Kompetenzen im Fokus stehen und die Auszubildenden nicht einfach im normalen Betrieb eingesetzt werden.

Auch ist es notwendig sicherzustellen, dass geeignete Ärztinnen/Ärzte die Teilnehmenden in erweiterten heilkundlichen Pflege- und Therapieprozessen anleiten und die Bearbeitung von Arbeits- und Lernaufgaben im erforderlichen Umfang ermöglichen.

Idealerweise sind die Ansprechpartner der Schüler und Schülerinnen Pflegefachpersonen mit spezifischer Expertise zum Modulthema, z. B. mit einschlägiger Fachweiterbildung und/oder entsprechendem Hochschulabschluss.

Für den Ausbildungsträger bedeutet das ggf., dass Kooperation mit Ärzten und Fachleuten erforderlich sind (Wundmanager, gerontopsychiatrische Fachkräfte, Schmerzexperten). Ausbildungskonzept, betriebliche und individuelle Ausbildungspläne müssen erarbeitet und umgesetzt werden.  

Pflege-Besser GbR

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