Neuer Expertenstandard – Förderung der Mundgesundheit in der Pflege

09.02.2022
Vanya Nicole Klauß

Zum Jahresbeginn habe ich mich durchgerungen, mich mit dem neuen Expertenstandard zur Mundgesundheit eingehender zu befassen.


Grundsätzlich kann ich sagen, dass das Thema Mundgesundheit in den Pflegeeinrichtungen, die wir betreuen, schon eines ist, was immer mal „hinten runter fällt“. Bei Visiten oder Audits beobachte ich öfter, dass bei der Grundpflege die Zähne hier und da nicht geputzt werden, weil keine Zeit mehr ist oder es wird vergessen, zum Teil ist es auch einfach schwierig, wenn ein Mensch mit Demenz den Sinn nicht mehr erfassen kann und die Pflegekraft will nun in seinem/ihrem Mund irgendwas machen. In diesem Sinne ermuntert der Expertenstandard vielleicht dazu, sich dem Thema zuzuwenden.


Aufbau und Struktur des Expertenstandards sind so wie die aller Expertenstandards. Daher gehe ich die verschiedenen Kriterien Schritt für Schritt durch.

Die Zielsetzung des Expertenstandards ist die des Erhalts der Mundgesundheit und die Verbesserung einer beeinträchtigten Mundgesundheit.


Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Kriterien definiert, die sich auf die Struktur beziehen (die Strukturkriterien). Diese Strukturkriterien befassen sich vor allem mit den Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, um einen Prozess in Gang zu setzen, der das gewünschte Ergebnis mit sich bringt. Die Strukturkriterien beziehen sich auf die Pflegefachkraft und die Einrichtung.

  1. Die Pflegefachkraft muss über verschiedene Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, nämlich darüber, wie pflegerischer Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege erkannt wird, wie Maßnahmen geplant und koordiniert werden, die zur Förderung der Mundgesundheit beitragen, wie man Betroffene und Angehörige informiert, schult und berät, wie bestimmte Maßnahmen konkret umzusetzen und zu bewerten sind.
  2. Die Einrichtung hat die Verpflichtung die Rahmenbedingungen zu schaffen, d.h. Materialien zur Dokumentation sowie Materialien und Hilfsmittel zur Durchführung der Mundpflege zur Verfügung zu stellen, Kompetenzen zu vermitteln (Fortbildungen anzubieten), eine Verfahrensregelung zu erstellen, die den Mitarbeitern Sicherheit und Handlungsleitung bei der Umsetzung gibt, geeignete Informations-, Schulungs- und Beratungsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

Förderung der Mundgesundheit in der Pflege

Auf der Prozessebene müssen folgende Schritte eingehalten werden (Prozesskriterien):

  1. Einschätzung der Situation – gibt es Probleme im Mundbereich oder Risiken hierfür? Hier wird wie sonst auch ein zweischrittiges System empfohlen, nämlich erst ein Kurz-Screening und bei Bedarf ein tiefergehendes Assessment. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierfür keine neuen Formulare notwendig sind, sondern auf das bestehende System zurückgegriffen werden kann (SIS®, Risikomatrix, Pflegeplanung). Eine Orientierungshilfe von Pflege-Besser für diesen Schritt ist in Arbeit.
  2. Planung von Maßnahmen – Die Planung orientiert sich am ermittelten pflegerischen Unterstützungsbedarf und wird mit dem Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen gemeinsam vorgenommen.
  3. Beratung – Menschen mit Unterstützungsbedarf stehen Information, Schulung und Beratung zu, ggf. auch von Experten. Diese Beratung anzubieten und ggf. Kontakt zu Experten herzustellen ist Aufgabe der Pflegefachkraft.
  4. Durchführung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem Pflegebedürftigen, ggf. unter Einbeziehung anderer Berufsgruppen
  5. Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der Wirksamkeit der pflegerischen Maßnahmen sowie des Behandlungserfolgs

Diese 5 Schritte auf der Prozessebene wiederholen sich in JEDEM Expertenstandard – die Inhalte variieren, also welche Kriterien gibt es z. B. zur Feststellung eines Risikos oder Problems, der Ablauf bleibt jedoch immer gleich, egal ob es sich um Mundgesundheit, Schmerzmanagement oder Dekubitusprophylaxe handelt.

Auf der Ergebnisebene werden folgende Ergebniskriterien formuliert:

  1. Eine fachliche Einschätzung liegt vor und ist dokumentiert.
  2. Ein individueller Maßnahmenplan liegt vor und ist dokumentiert.
  3. Eine individuelle Beratung wurde nachweislich durchgeführt.
  4. Maßnahmen wurden nachweislich umgesetzt.
  5. Eine Evaluation der Maßnahmen liegt vor.

Was gibt es für Sie konkret zu tun?

Im Rahmen Ihrer QM-Arbeit sollten Sie sich jede dieser 5 Ebenen vornehmen und im Rahmen von Qualitätszirkeln bewerten, wie der Stand dazu in Ihrer Einrichtung zurzeit ist und welche Veränderungen ggf. vorgenommen werden müssen. Überlegen Sie, inwiefern die Kriterien bereits erfüllt sind und was es an welcher Stelle braucht, um sie zu erfüllen.

Ich empfehle, sich dieses Jahr Zeit zu nehmen, eine Implementierungsstrategie auszuarbeiten, die Rahmenbedingungen zu schaffen und dann in den Teams die Inhalte zu schulen, die für die Umsetzung erforderlich sind. So können Sie bis zum Jahresende nachweisen, dass der Standard in Ihrer Einrichtung wirklich implementiert wurde.

Pflege-Besser GbR

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