Neue Zusatzqualifikation Wundversorgung notwendig

22.05.2022
Vanya Nicole Klauß

Zusatzqualifikation zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden notwendig

Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden soll nach der HKP-Richtlinie seit dem 1.1.2022 nur noch von einem Leistungserbringer, der sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert hat, erfolgen.

Um einen spezialisierten Leistungserbringer handelt es sich, wenn dieser u.a. besonders qualifizierte Pflegefachkräfte zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden vorhält (beispielsweise Pflegefachkräfte mit einer besonderen Zusatzqualifikation zur Wundversorgung).


Welche Anforderungen werden gemäß Rahmenempfehlung nach §132 a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege an die spezialisierte Leistungserbringung gestellt?

Folgende Punkte müssen erfüllt werden:

  1. Ein Versorgungsvertrag nach §132a Abs. 4 SGB V muss vorliegen.
  2. Die PDL muss eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden haben, die 168 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten umfasst.
    Mindestinhalte sind Grundlagen Wundmanagement, bestimmte Krankheitsbilder, Lokaltherapie, unterstützende Maßnahmen, Rahmenbedingungen.
    Die Zusatzqualifikation wird mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen.
    Das Zertifikat wird der vertragsschließenden Krankenkasse vorgelegt.

  • Grundlagen
    • Physiologie und Anatomie der Haut
    • Gefäßsystem
    • Wunde, Wundheilung
    • Mikrobiologie und Hygiene
  • Krankheitsbilder wie
    • Gefäßbedingte Erkrankungen
    • Chronische Venöse Insuffizienz (CVI) und Ulcus Cruris
    • Differentialdiagnosen des Ulcus Cruris
    • Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (PAVK)
    • Lymphangiopathien
    • Diabetisches Fugsyndrom (DFS)
    • Dekubitualulcus und Dekubitusprophylaxe
  • Lokaltherapie: Behandlungsprozess/Management
    • Wundbehandlungsprozess
    • Debridement
    • Wundbehandlungsmittel und deren Anwendungsmethoden
    • Vakuumversiegelung
    • Verbandstechniken
    • Stagnierende Wunden
    • Palliative Wundversorgung bei inoperablen (ex)ulzerierenden/entstellenden
    • Hauttumoren, Metastasen, Sarkomen
    • Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen
    • Verbrennung,
    • Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben
  • Adjuvante (unterstützende) Maßnahmen
    • Kompressionstherapie
    • Schmerzerfassung und -therapie
    • Ernährung
    • Heilmittel
    • Orthopädietechnik und Hilfsmittel
    • Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)
  • Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche
    • Dokumentation
    • Wunddokumentation
    • ergänzende Dokumentation in der Lymphologie
    • Qualitätssicherung in der Wundtherapie
    • Schnittstellenmanagement (Organisation. Oberleitungs- und Entlassungsmanagement).

  1. Erfüllt die PDL diese Anforderungen nicht, kann auch eine andere PFK im Sinne einer Fachbereichsleitung für die Wundversorgung benannt werden. Die Qualifikationsanforderungen sind die gleichen.
  2. Bis 2024 besteht eine Übergangsfrist. In dieser Phase wird die Spezialisierung bereits anerkannt, wenn sich eine Pflegefachkraft in der Weiterbildung befindet oder eine externe Fachkraft die Voraussetzungen der Zusatzqualifikation erfüllt.
  3. Alle PFK, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Wundversorgung bei den Versicherten übernehmen, müssen eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden im Umfang von 84 UE à 45 Minuten vorlegen. Mindestinhalte sind auch hier festgelegt. Die Qualifikation wird mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen. Das Zertifikat ist der Krankenkasse vorzulegen.

Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden
nur noch von spezialiserten Leistungserbringern

  • Grundlagen
    • Physiologie und Anatomie der Haut
    • Gefäßsystem
    • Wunde, Wundheilung
    • Mikrobiologie und Hygiene
  • Krankheitsbilder Wie
    • Gefäßbedingte Erkrankungen
    • Chronische venöse Insuffizienz und Ulcus Cruris
    • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK)
    • Lymphangiopathien
    • Diabetisches Fugsyndrom (DFS)
  • Dekubitualulcus und Dekubitusprophylaxe
  • Lokaltherapie: Behandlungsprozess/Management
    • Wundbehandlungsprozess
  • Adjuvante (unterstützende) Maßnahmen
  • Kompre ng
  • Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche
    • Wund dokumentation
    • Qualitätssicherung in der Wundtherapie und Schnittstellenmanagement

  1. Auch hier gibt es eine Übergangsfrist – sollten Fachkräfte bereits eine Zusatzqualifikation mit 56 UE besitzen sind diese bis 2024 bei mindestens 50% der PFK auf 84 UE aufzustocken, bis 2026 bei 100% der PFK.
  2. Alle Pflegefachkräfte, die diese spezialisierten Leistungen erbringen, müssen spezifisch eingewiesen und strukturiert eingearbeitet werden. Der Träger des Pflegedienstes ist verpflichtet interne und/oder externe fachspezifische Fortbildungen zu gewährleisten. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahme dient der Aktualisierung fachspezifischen Wissens (z. B. erfolgreiches Wundmanagement durch phasengerechte Wundversorgung, Grundlagen der Haut und Wundheilung, Wundheilungsphasen, phasengerechte Wundbehandlung, Wundheilungsstörungen und Stagnation). Der Umfang beträgt 10 Zeitstunden je Kalenderjahr.
  3. Folgende Parameter müssen bei der Wunddokumentation berücksichtigt werden:
    1. Wundlokalisation
    2. Wundgröße
    3. Wundfläche, Gewebearten
    4. Wundrand
    5. Wundumgebung
    6. Wundexsudat
    7. Wundgeruch
  4. Der spezialisierte Leistungserbringer gewährleistet eine enge Abstimmung mit der behandelnden Vertragsärztin und anderen an der Versorgung Beteiligten.
  5. Nicht-spezialisierte Pflegedienste können für einen festgelegten Verordnungszeitraum auch Leistungen der speziellen Wundversorgung erbringen, sofern eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Innerhalb eines laufenden Genehmigungszeitraum kann die Krankenkasse mit Ankündigung 1 Woche vorher, die Versorgung an einen spezialisierten Leistungserbringer übertragen.
  6. Die Leistung kann innerhalb und außerhalb der Häuslichkeit, z. B. in einem Wundzentrum erfolgen.

Qualifikationsanforderungen zusammengefasst mit Übergangsfristen

  ab 1.1.2022 ab 1.10.2022 ab 1.1.2024 ab 1.1.2026
nicht spezialisierter
Pflegedienst   
 keine Veränderung

Die Krankenkasse kann eine laufende Verordnung einem spezialisierten
Leistungserbringer mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche zuweisen.

  Der nicht spezialisierte Pflegedienst wird informiert.
  kürzere Verordnungszeiten. engmaschigere Kontrolle durch den Vertragsarzt

Übergang zum
spezialisierten
Pflegedienst

PDL in Ausbildung oder
Kooperationsvertrag mit externen Fachkraft
PDL oder Fachereichsleitung mit 168UE Zusatzqualifikation
   eingesetzte PFK mit 56 UE Zusatzqualifikation 50% aller PFK sollen 84 UE Zusatzqualifikation haben 100% aller PFK haben 84 UE Zusatzqualifikation
  jährliche Fortbildung 10 Std. mit Anrechnung

neuer (spezialisierter)
Pflegedienst,
neues Wundzentrum

Anforderungen nach §132a SGB V
PDL oder Fachbereichsleitung mit 168 UE Zusatzqualifikation
eingesetzte PFK mit 84 UE Zusatzqualifikation
jährliche Fortbildung 10 Std. mit Anrechnung

Pflege-Besser GbR

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