Durchführung durch Pflegefachkräfte
Gelegentlich erreichen uns Fragen zum Thema der heilkundlichen Tätigkeiten, die (theoretisch) durch Fachkräfte durchgeführt werden dürfen. Ich nutze daher diesen Artikel, um den mir bekannten aktuellen Stand zum Thema auszuführen.
Welche Idee liegt dem zugrunde?
Zusätzlich zur Pflegeausbildung soll es Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern möglich sein, weitere heilkundliche Tätigkeiten zu erwerben, und zwar qualifiziert man sich durch das Absolvieren eines Grundmoduls, das Absolvieren von Zusatzmodulen und dem Ablegen entsprechender Prüfungen. Ich hatte dazu 2021 einen Artikel geschrieben.
Seit 2022 liegt ein Ausbildungsplan für diese erweiterten Kompetenzen, die Pflegefachkräfte erwerben können, vor. Außerdem gibt es einen Rahmenvertrag vom 1. Juli 2022 von den Spitzenorganisationen nach § 132a Absatz 1 SGB V und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der die praktische Umsetzung ermöglicht.
Im Grunde ist danach kaum etwas geschehen, außer dass das Grundmodul und drei der erweiterten Module (Demenz, Diabetes und Wundversorgung) wohl vereinzelt an Hochschulen im Pflegestudium verankert wurden, d.h. dass man bei erfolgreichem Abschluss des Pflegestudiums diese drei erweiterten Kompetenzen bereits erworben hat. Wie sich Pflegefachkräfte nachqualifizieren können, welche bereits erworbenen Zusatzqualifikationen anerkannt werden oder welche heilkundlichen Tätigkeiten im Rahmen der Pflegeausbildung an Pflegeschulen erworben werden können, was das für die praktische Ausbildung bedeutet, ist bisher offen und unklar.
Heilkundliche Tätigkeiten
Per Gesetz wurden die Bundesländer im Dezember 2022 verpflichtet (§ 64d SGB V), innerhalb von 4 Jahren ein Modellvorhaben zu einem der drei erweiterten Module Demenz, Diabetes und Wundversorgung zu starten.
Momentan gibt es also möglicherweise punktuell gestartete Modellvorhaben - mehr aber auch nicht.