Das DNQP hat im April 2024 die Veröffentlichung der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards Kontinenzförderung in der Pflege bekanntgegeben. Der Expertenstandard wurde um das Thema der Stuhlinkontinenz erweitert. Die Experten befanden, dass es sich um ein Thema mit hoher Relevanz für die Pflegepraxis handele.
„Harn- und Stuhlinkontinenz sind ein nach wie vor weit verbreitetes Problem, das in allen Altersstufen, mit steigendem Risiko im Alter, auftreten kann und insgesamt Frauen deutlich häufiger betrifft als Männer. Vor dem Hintergrund dieses tabuisierten und schambehafteten Themas ist es nur bedingt
möglich, verlässliche Aussagen zur Prävalenz von Inkontinenz zu treffen, da viele von Inkontinenz
betroffene Menschen keine professionelle Hilfe aufsuchen und die Problematik verschweigen. Hinzu
kommt, dass viele Betroffene der Ansicht sind, dass Probleme mit der Harn- und/oder Stuhlausscheidung
zu einem normalen Alterungsprozess dazu gehören.“ (S. 22 des Expertenstandard)
Die Erweiterung betrifft dann auch das „Kernstück“ des Expertenstandards – die Kontinenzprofile. Die Einteilung in verschiedene Profile habe sich laut Expertengruppe als praktikabel erwiesen. Wir stellen im Downloadbereich ein Arbeitsblatt zur Verfügung, aus dem Sie die Einteilung entnehmen können.
Kontinenzförderung und Kontinenzförderungsexpertise
Alle Expertenstandards haben auf der Prozessebene immer den gleichen Aufbau – so auch dieser:
- Einschätzung des Risikos – dies geschieht in zwei Schritten: Erkennen von Anzeichen einer Inkontinenz und bei Vorliegen von Kontinenzproblemen eine vertiefte Einschätzung, ggf. unter Hinzuziehung eines Kontinenzexperten.
- Planung von Maßnahmen und Beratung zur Förderung der Kontinenz bzw. Kompensation der Inkontinenz
- Kontinuierliche Umsetzung der pflegerischen Maßnahmen
- Evaluation – Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen, Erkennen von Veränderungen, Fortführung oder Anpassung der Maßnahmen
Alle Expertenstandards funktionieren nach diesem 4-schrittigen Pflegeprozess – IMMER!
Auf der strukturellen Ebene geht es zum einen für die Einrichtung darum eine eindeutige Verfahrensregelung zur Verfügung zu stellen, so dass alle Beteiligten im Unternehmen wissen, woran sie sich halten können, und erforderliche Ressourcen und Materialien zur Verfügung zu stellen, dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Personalplanung. Zum anderen geht es um die Kompetenzen der Pflegefachkraft, die in der Lage sein muss:
- Risikofaktoren und Anzeichen einer Inkontinenz zu erkennen
- Kompensierende bzw. fördernde Maßnahmen zu planen
- Information, Schulung und Beratung durchzuführen
- Maßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu koordinieren
- die Effektivität der Maßnahmen zu beurteilen und ggf. anzupassen
Im Ergebnis müssen folgende Faktoren gewährleistet sein:
- Einschätzung der Kontinenzsituation und eine Beschreibung des Kontinenzprofils liegen vor
- Ein Maßnahmenplan liegt vor
- Beratung, Schulung, Information hat nachweislich stattgefunden
- Maßnahmen sind gemäß Planung umgesetzt
- das höchstmögliche Maß an Kontinenz mit der größtmöglichen Selbständigkeit für die Person wird erreicht
Was ist zu tun?
Im Laufe des Jahres sollten Sie im Rahmen Ihrer QM-Arbeit aus dem Expertenstandard eine Verfahrensanweisung entwickeln bzw. Ihre bestehenden Verfahrensanweisungen anpassen. Dann sollten Sie die Inhalte auf der Führungsebene besprechen und den Schulungsbedarf ermitteln. Die Mitarbeiter sollten geschult werden. Über die Schulung ist ein Nachweis zu führen. Auch das Lesen der überarbeiteten bzw. neuen Verfahrensanweisung sollte bestätigt werden.