NEUE QPR AMBULANT 2025?

02.12.2024
Vanya Nicole Klauß

...alles anders...

Ich höre es immer wieder in den derzeit durchgeführten Qualitätsprüfungen der Prüfdienste in ambulanten Diensten: „Im nächsten Jahr wird alles anders laufen“.

Und auch wenn ich immer noch nichts Verbindliches und Konkretes gefunden habe, scheint es nicht unwahrscheinlich zu sein, dass die Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) ambulant im nächsten Jahr angepasst werden, und zwar nach einem ähnlichen Prinzip wie die QPR stationär und teilstationär. Die MuG (Maßstäbe und Grundsätze der Qualität) für den ambulanten Bereich, die dafür die Grundlage bilden, wurden im Januar 2024 bereits erneuert.


Für diese neuen QPR gibt es eine wissenschaftliche Grundlage, nämlich den Abschlussbericht „Anpassung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach §115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege“.

Der Qualitätsausschuss Pflege hatte das Institut für Pflegewissenschaft der Uni Bielefeld und die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück mit der Anpassung des Prüfverfahrens beauftragt.

Der Abschlussbericht wurde im Juli 2023 veröffentlicht (Verfasser waren A. Büscher und der kürzlich verstorbene K. Wingenfeld).


Basierend auf diesem Abschlussbericht, kann man herleiten, wie die zukünftigen QPR wahrscheinlich aussehen werden. Es ist also noch nicht klar, ob sie genauso aussehen werden.

Wir haben nun, dank der immer wieder getätigten Nachfragen unserer Kunden, ein Arbeitsblatt (zum Download) mit den wichtigsten Punkten des möglichen Prüfverfahrens erstellt.

Neue Prüfrichtlinien Ambulant

Hier ein Überblick der möglichen Änderungen:  

  • Ankündigung der Prüfung zwei Werktage vorher (in der Zeit von 8-14 Uhr)?
  • Kundenliste nach Grad der Beeinträchtigung in Mobilität und Kognition sowie HKP-Leistungen (statt Pflegegrade)
  • Auswahl der Kunden – insgesamt 9, davon 3 Kunden mit HKP, ggf. ausschließlich HKP
  • Anderer Aufbau der Qualitätsaspekte
  • Keine festen „Strukturkriterien“ mehr, sondern eine Bewertung einrichtungsbezogener Qualitätsaspekte, die sich zum Teil auch aus dem Prüfverlauf ergeben.

Andere Bewertungskriterien (A-D):

  • A) keine Auffälligkeiten
  • B) Auffälligkeiten, ohne zu erwartende Risiken oder negative Folgen
  • C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person
  • D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person

Andere Qualitätsdarstellung (keine Noten): "Qualitätsbeurteilung"

  1. keine oder geringe Qualitätsdefizite
  2. moderate Qualitätsdefizite
  3. erhebliche Qualitätsdefizite
  4. schwerwiegende Qualitätsdefizite

Im Abschlussbericht ist außerdem keine Kundenbefragung und keine Abrechnungsprüfung vorgesehen.


Fazit

Es macht sicherlich Sinn, sich auf Führungsebene mit der neuen Systematik der Qualitätsprüfung vertraut zu machen und gleichzeitig zu wissen, dass viele Dinge einfach genauso laufen werden wie bisher mit etwas anderen Schwerpunkten.

Wenn Sie Unterstützung dabei brauchen, sprechen Sie uns gerne an.

Pflege-Besser GbR

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