Expertenstandard Sturzprophylaxe

27.06.2022
Vanya Nicole Klauß

2. Aktualisierung wird wahrscheinlich im Herbst 2022 veröffentlicht

Vom 07. April bis einschließlich 27. Mai 2022 fand die Konsultationsphase zur Einbindung der Fachöffentlichkeit statt. Diese ist nun abgeschlossen. Die eingegangenen Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Konsulationsfassung werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expertenarbeitsgruppe diskutiert und für die abschließende Bearbeitung des Expertenstandards berücksichtigt.

Die Veröffentlichung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung“ ist für Herbst 2022 geplant.


Im Grunde hat sich wenig verändert.

Die ausführliche Literaturrecherche und -analyse hat die Inhalte der 1. Aktualisierung bestätigt.

In der 2. Aktualisierung kommt es teilweise zu einer inhaltlichen Präzisierung der Empfehlungen, insbesondere im Bereich der Risikoerhebung.


Ein weiteres Augenmerk gilt der Beratung.

Interventionen zur Sturzprophylaxe haben maßgeblichen Einfluss auf die Lebensführung von pflegebedürftigen Menschen haben können, z. B. durch eine Umgebungsanpassung, die Empfehlung für Hilfsmittel, die Aufforderung, nur mit Hilfestellung auf die Toilette zu gehen, oder die Förderung von Kraft und Balance.

Aus diesem Grund ist es eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sturzprophylaxe, das Selbstbestimmungsrecht von sturzgefährdeten Menschen zu achten und zu unterstützen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die umfassende Information, Schulung und Beratung der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen über das vorliegende Sturzrisiko und die möglichen Interventionen im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung. Mit Einverständnis der sturzgefährdeten Menschen sollten die Angehörigen grundsätzlich in die Information, Schulung, Beratung und die Maßnahmenplanung eingebunden werden.


Auch bei dieser Aktualisierung findet sich das Prinzip der zweistufigen systematischen Risikoeinschätzung wieder.

Im ersten Schritt wird ein „Screening“ durchgeführt. Können hier Risiken festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden, ist ein Assessment erforderlich.

Zu den bekannten personenbezogenen, medikamentenbezogenen und umgebungsbezogenen Sturzrisikofaktoren werden Hinweise und mögliche Sinnfragen für das Screening ergänzt. Liegt kein Sturzrisiko vor, ist das Screening bei Veränderung des Gesundheitszustandes im Verlauf des Pflegeprozesses zu wiederholen.

Es wird auch hier wie im Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit empfohlen, das Assessment mit der Durchführung der Pflegeanamnese zu kombinieren, also nicht die Risikofaktoren in einer Checkliste abzuhaken, sondern individuell vorliegende Faktoren zu identifizieren, fachlich und differenziert zu bewerten und so das Sturzrisiko individuell zu beurteilen, was sich sehr gut mit dem Strukturmodell und der Informationssammlung in der SIS vereinbaren lässt. Auf Basis dieser Ergebnisse werden geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe geplant und fachlich korrekt umgesetzt.

Prinzip der zweistufigen systematischen Risikoeinschätzung

Auch die Inhalte für Verfahrensregeln zur Sturzprophylaxe und die geeigneten Interventionen zur Vermeidung von Stürzen werden konkretisiert. Die Standardkriterien berücksichtigen auch unterschiedliche Versorgungsschwerpunkte (ambulante Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege).

Die Anforderung an die Analyse von Stürzen und die Beurteilung der Effektivität sturzprophylaktischer Maßnahmen wird deutlicher formuliert als in der ersten Aktualisierung. So werden Punkte benannt, nach denen die Effektivität der Maßnahmen beurteilt werden kann.

Es wird empfohlen, das Sturzrisiko in folgenden Situationen neu einzuschätzen:

  • bei Beginn eines Pflegeprozesses und bei Rückverlegung von einem Setting/einer Institution in ein anderes/eine andere (bzw. von einer Station auf eine andere)
  • nach einem Sturz
  • Veränderungen der Pflegesituation/des Gesundheitszustandes (vor allem Veränderung in den Screening-Risikofaktoren)
  • regelmäßige Einschätzung nach individuell festgelegten Zeitabständen („je akuter das Setting, desto häufiger ist eine erneute Einschätzung notwendig”)
  • in Langzeitpflegesettings bei ≥65-jährigen Personen mindestens einmal jährlich

Auf jeden Fall sind eine Revision der internen Verfahrensregelungen notwendig und eine Fortbildung der Mitarbeiter bzw. die Arbeit in einem Qualitätszirkel sinnvoll.

Pflege-Besser GbR

Newsletter - Anmeldung