Grundlegend neues Qualitätssystem
Warum eine neue Prüfung?
Seit 2011 werden Pflegeheime nun 1x jährlich geprüft und benotet. Die Note wird dann im Internet veröffentlicht.
Dieses System ist mehr und mehr in die Kritik geraten und auch Nachbesserungen im Fragenkatalog haben es nicht wirklich besser gemacht. Qualitätsmängel, aber auch gute Qualitätsstandards waren für Bewohner und Angehörige durch die Benotungen nicht ersichtlich. Alles wurde "über einem Kamm geschoren" und wichtige Einzel-Informationen wurden durch die Durchschnittsnoten "verwaschen".
Ziel der Reform ist es, eine Alternative zu schaffen, die vor allem den Bewohnern und Angehörigen eine klare und übersichtliche Einschätzung der Pflegequalität in den Pflegeheimen aufzeigt, so dass sie Einrichtungen auch miteinander vergleichen können. Die Ergebnisse stehen im Mittelpunkt der Bewertung: Was hat der Bewohner von der Pflege? Wie gut ist er versorgt?
Grundlegend neues Qualitätssystem
Das neue Qualitätsmessungsverfahren besteht aus dem internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen und einem neuen Prüfverfahren des MDK. In einem Bericht der Uni Bielefeld und dem Institut aQua sind die Indikatoren für die internen Qualitätsdaten und auch die Qualitätsbereiche für die externe Qualitätsprüfung durch den MDK auf über 600 Seiten beschrieben.
Bis zum 31.12.2020 sollen alle Heime geprüft worden sein, danach im Abstand von einem Jahr. Heime, die gute Indikatorenergebnisse und gute Prüfergebnisse erzielen, sollen alle zwei Jahre geprüft werden.
Für ambulante Pflegedienste ist Ähnliches geplant, allerdings liegen noch keine genaueren Informationen vor. Die Einführung ist ab 2020 zu erwarten.
Das neue Qualitätssystem
Ab Oktober 2019 sollen die Pflegeheime halbjährlich interne Qualitätsdaten ihrer Bewohner erheben und an eine Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln.
Diese internen Qualitätsdaten werden als Ergebnisindikatoren bezeichnet. Dabei wird erfasst, wie mobil und selbstständig Bewohner sind, wie viele Bewohner wie oft einen Dekubitus bekommen oder haben, wie oft Bewohner stürzen, ob sie unbeabsichtigt Gewicht verlieren und vieles mehr.
Nach Übermittlung der Daten werden diese durch die Datenauswertungsstelle auf Plausibilität hin überprüft.
Die Einrichtung erhält einen Bericht darüber, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt ist und Hinweise für Verbesserungsbedarf. Dieser Bericht wird auch an den MDK übermittelt und wird bei der MDK-Prüfung in den Einrichtungen ebenfalls auf Plausibilität überprüft.
Was ändert sich für die Pflegeeinrichtungen?
Die größte Herausforderung ist die Umsetzung der sogenannten halbjährlichen Indikatorenerfassung.
Die Einrichtungen müssen folgendes Fragen beantworten: Welche Daten werden erfasst? Wie werden sie erfasst? Von wem? Wie oft werden sie erfasst?
Bei der Beantwortung dieser Fragen und bei der Vorbereitung auf die Ergebniserfassung und deren Durchführung sowie auf die neue Qualitätsprüfung durch den MDK stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Die externe Bewertung durch den MDK erfolgt weiterhin durch Inaugenscheinnahme der Bewohner und in einem persönlichen Gespräch. Die Dokumentation spielt eine nebengeordnete Rolle.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das Fachgespräch mit den Mitarbeitern. Es werden insgesamt 9 Bewohner geprüft, bei 6 Bewohnern wird zur Kontrolle ein Abgleich mit den vom Pflegeheim selbst erhobenen Ergebnisindikatoren gemacht.
Die Prüfung dauert ein bis zwei Arbeitstage. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen bei der MDK-Prüfung Prozessdefizite und Ergebnisdefizite.
Prozessdefizite sind z. B. wenn ein Bewohner zu wenig Nahrung zu sich nimmt und darauf nicht reagiert wird. Oder ein Bewohner hat ein Dekubitusrisiko, er wird aber nicht regelmäßig gelagert. Oder eine Bewohnerin mit Demenz zeigt herausforderndes Verhalten und die Einrichtung versucht nicht zu erforschen, welche Ursache das haben könnte. Das sind Prozessdefizite.
Ergebnisdefizite liegen vor, wenn der Bewohner, der zu wenig isst, bereits unbeabsichtigt Gewicht verloren hat oder der bettlägerige Bewohner bereits einen Dekubitus hat oder die demente Bewohnerin in ihrer Trauer allein gelassen wird.
Die neue Qualitätsprüfung startet ab 1. November 2019. Regelprüfungen werden einen Tag vorher angekündigt, Anlassprüfungen bleiben unangemeldet.